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Sinnvoll Sparen fürs Alter
Sinnvoll Sparen fürs Alter
Immer größerer Beliebtheit erfreut sich das Tagesgeld Konto, auch bei der
Altersvorsorge. Alltägliche Bankgeschäfte lassen sich damit zwar nicht
bewerkstelligen, doch wird Tagesgeld
verzinst, oft deutlich höher als
bei einem Sparkonto. Der Zinssatz kann sich zu jeder Zeit verändern, es
sei denn, es besteht eine Zinsbindung. Eines der Hauptargumente der
Tagesgeld Sparer ist die Flexibilität. Es gibt in der Regel keine
Kündigungsfristen, und man kommt zu jedem Zeitpunkt an das Geld, um es neu
anzulegen oder aufzubrauchen. Mit einem Tagesgeld Vergleich lässt sich
herausfinden, welche Anbieter über die besten Konditionen verfügen.
Da die Deutschen immer älter werden und ein Viertel vor Erreichen des
Rentenalters aus dem Beruf ausscheidet, wird die sogenannte
Lebensarbeitszeit immer knapper. Diese beiden Tatsachen führen
derart stark zu einer Minderung der gesetzlichen Rente, dass diese in
einigen Jahren wahrscheinlich nicht mehr für einen akzeptablen
Lebensstandard ausreichen wird. Daher ist es sehr wichtig geworden, mit
einer privaten Renten Versicherung
fürs Alter vorzusorgen.
Eine Möglichkeit, bei der man sogar vom Staat mit Zulagen und Garantien
gefördert wird, ist die Riester Rente. Bei Sparverträgen mit
Riester-Zertifikat sind die Einzahlungen beliebig variierbar, und der Staat
unterstützt mit Steuervorteilen und Zuschüssen die Vermögensbildung.
Für Familien mit Kindern ist die Riester Rente besonders
attraktiv. Die garantierte Auszahlungssumme setzt sich zusammen aus dem
eingezahlten Geld, den Zuschüssen und dem Mindestzinssatz. Von Kritikern
wird angemerkt, dass die wenigsten Versicherten lang genug leben, um das
angesparte Guthaben tatsächlich aufzubrauchen.
Bei der Riester Rente besteht nämlich nicht die Möglichkeit, sich das
gesamte Kapital mit einem Mal auszahlen zu lassen. Der Versicherte erhält
eine lebenslange monatliche Rente, und es gibt Berechnungen, die besagen,
dass in den meisten Fällen selbst bei einem Alter von über 90 Jahren die
Rücklagen nicht aufgebraucht werden. Daher sollte in dem Vertrag eine
Klausel enthalten sein, aus der hervorgeht, dass nach dem Tod des
Versicherten das Guthaben auf den Ehepartner übertragen werden kann.